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seit dem 14.03.2020 gilt die "SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" des Berliner Senats, die gemäß § 4 (1) vorschreibt, dass jegliche Sportausübung in privaten und öffentlichen Sportstätten untersagt ist. Die Verordnung ist zeitlich befristet und gilt bis zum 19. April 2020.
Gemäß dieser Verordnung können wir aktuell keinen Trainingsbetrieb bei BGZ anbieten. Sobald es Neuigkeiten hierzu gibt, werden wir euch informieren.
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